bahn A2, Pos. 157.000R, 80 km/h betragen hat. Die Rügen des Beschuldigten laufen ins Leere. Seite 11 von 37 2.2.5 Beweisergebnis Das Obergericht gelangt somit beweiswürdigend zum Schluss, dass der Beschuldigte am 31. Januar 2018 um 10:40 Uhr den bei der B.____ GmbH gemieteten Personenwagen mit dem Kontrollschild X.____ auf der Autobahn A2 in Amsteg in Richtung Süden mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h bei signalisierter Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gelenkt hat.