Aufgrund der Lokalisierung der Gebäude und der weiteren Umgebung auf den Radarbildern, muss sich die Radaranlage, wie von der Polizei festgehalten, am besagten Standort befunden haben. Ausserdem gibt es keinen Grund, an der Positionsübersicht und den Feststellungen der Polizei im Rapport der Kantonspolizei Uri vom 6. April 2018 (act. 2 StA Seite 3 und 5) zu zweifeln, wonach an dieser Stelle lediglich 80 km/h erlaubt sind, was mit Signalen der Nr. 2.30 der Signalisationsverordnung (SSV, SR 741.21) deutlich signalisiert war.