In Bezug auf die Signalisation der Höchstgeschwindigkeiten ist weiter festzuhalten, dass sich in den Akten ein Foto befindet, welches die Position der Geschwindigkeitsmessanlage in Amsteg zeigt (act. 6 StA), ein Eichzertifikat Nr. 258-26576 (act. 7 StA), ein Messprotokoll/Kontrollblatt der Kapo Uri (act. 8 StA) sowie die Radarfotos (act. 9-11 StA). Gemäss dem Messprotokoll/Kontrollblatt der Kapo Uri wurde bestätigt, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h am 31. Januar 2018 signalisiert war. Anhand der Radarfotos lässt sich der Standort der Radaranlage ausserdem zweifelsfrei eruieren: