Seite 10 von 37 hinsichtlich der angebrachten Signalisationen gerichtsnotorisch ist, dass auf der Autobahn A2 in Fahrtrichtung Süd bei Amsteg bei Kilometer 156.220 eine Geschwindigkeitsreduktion auf 80 km/h angezeigt ist, welche bei Kilometer 156.778 noch einmal wiederholt wird (E. 5.2 erstinstanzliche Urteilsbegründung). Die Temporeduktion von 100 km/h auf 80 km/h erfolgt 780 Meter vor der Messstelle und die Wiederholung des Tempolimits 80 km/h 222 Meter vor der Messstelle. Entgegen den Ausführungen des amtlichen Verteidigers handelt es sich bei sämtlichen vor dem Radargerät angebrachten Signalisa-