Der Beschuldigte stellte sich weiter auf den Standpunkt, D.____ habe nach Vorlegung des Fotos durch die Polizei nichts anderes mehr antworten können, als dass es sich bei der Person auf dem Foto um den Beschuldigten handle, da sie mutmasslich ihren Ehemann habe decken wollen. Dem ist entgegenzuhalten, dass die informelle Einvernahme von D.____ am 4. April 2018 erst einige Tage später nach der Einvernahme ihres Ehemannes C.____ am 27. März 2018 stattgefunden hat. Zu diesem Zeitpunkt wusste D.____ bereits, dass ihr Ehemann lediglich als Auskunftsperson einvernommen worden war und nicht als Beschuldigter.