Auch die Angaben zur Arbeitssituation überzeugen nicht. Der Beschuldigte will lediglich in einem 50 Prozent Pensum gearbeitet haben, gleichzeitig aber an jedem Wochentag (Montag bis Freitag) von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr gearbeitet haben, was einer Arbeitswoche mit 35 Stunden entspricht. Ausgehend von einer üblichen Arbeitswoche von 42 Stunden entspricht dies eher einem Pensum von rund 80%. Dies ergibt keinen Sinn. Wahrscheinlicher ist, dass der Beschuldigte je nach Arbeitslast mehr oder weniger gearbeitet hat, was auch seiner Aussage entspricht, es komme darauf an, was sie jeweils zu tun gehabt hätten.