StA Frage 10). Betreffend die Kreditkarte, mit der die Tankfüllung des Mietfahrzeugs vor der Rückgabe bezahlt wurde, brachte der Beschuldigte zu Protokoll, dass diese gelegentlich von seiner Frau und seinem Bruder benutzt werde. Er gebe die Kreditkarte auch an Kollegen und Verwandte ab (act. 3 StA Frage 17). Er habe die Kreditkarte vermutlich an den Fahrer, der das Mietauto zurückgebracht habe, abgegeben. Anlässlich der Befragung an der Berufungsverhandlung führte der Beschuldigte aus, dass sicher zwei Kollegen während der Mietdauer mitgefahren seien (act. 7.1, S. 7, Rz. 42, 45). Auch die Kollegen sähen ungefähr gleich aus wie er selbst (act. 7.1, S. 8 Rz. 9).