2.2.2 Würdigung der Aussagen des Beschuldigten Am 27. März 2018 gab der Beschuldigte zu Protokoll, er wisse nicht, wer am 31. Januar 2018 um 10:40 Uhr mit dem Personenwagen mit dem Kontrollschild X.____ auf der Autobahn A2 in Amsteg gefahren sei. Er könne sich nicht daran erinnern. Es sei schwierig, die Person auf dem Radarfoto wegen der Sonnenbrille zu erkennen (act. 3 StA Frage 3). Auf die Frage, wer ausser ihm das Fahrzeug während der Mietdauer sonst noch gelenkt hat, führte der Beschuldigte aus, seine Frau, sein Bruder F.____, vielleicht noch sein Schwager G.____ oder sein anderer Schwager H.____ (act. 3 StA Frage 6).