Das geltend gemachte Alibi sei zudem nicht stichhaltig, da der Arbeitgeber nicht habe angeben können, von wann bis wann der Beschuldigte effektiv gearbeitet habe. Insgesamt bestünden nach Auffassung der Seite 6 von 37 Staatsanwaltschaft keinerlei Zweifel daran, dass der Beschuldigte am 31. Januar 2018 um 10:40 Uhr auf der Autobahn A2 in Amsteg die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um netto 66 km/h überschritten habe (act. 7.1, S. 17).