Entscheidend sei jedoch vor allem, dass es lebensfremd sei, nicht mehr zu wissen, wer ein in einem anderen Kanton gemietetes Fahrzeug drei Tage nach Mietbeginn zurückgegeben habe, zumal die Mietdauer telefonisch verlängert worden sei. Auch die Behauptung, die Kreditkarte sei in der ganzen Familie im Umlauf und er könne sich nicht erinnern, wem er sie überlassen habe, qualifizierte die Staatsanwaltschaft als reine Schutzbehauptung.