B. Vorbringen der Staatsanwaltschaft Die Staatsanwaltschaft führte hingegen aus, dass die Aussagen des Beschuldigten, wonach er nicht wisse, wer am 31. Januar 2018 um 10:40 Uhr mit dem Personenwagen (Kontrollschild X.____) gefahren sei und seine VISA-Kreditkarte auch von Familienmitgliedern benutzt werde, völlig unglaubwürdig seien. Zur signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h in Amsteg liege ein Gutachten des ASTRA vor, wonach dort 80 km/h gelte. Dies sei zudem aus diversen anderen Gerichtsfällen bekannt. Ausserdem liege ein Messprotokoll von diesem Tag vor, das bestätige, dass an der besagten Stelle 80 km/h gegolten hätten.