2.1.5 Vorbringen der Parteien A. Vorbringen des Beschuldigten Die Verteidigung brachte im Berufungsverfahren vor, dass der Beschuldigte das besagte Fahrzeug am 31. Januar 2018 nicht geführt habe und die Erkundigungen der Polizei beim Arbeitgeber ergeben hätten, dass er an diesem Tag gearbeitet habe. Seine Schicht dauere von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr, weshalb der Beschuldigte unmöglich kurz nach 10.00 Uhr in Amsteg gewesen sein könne. Auf den Radarfotos sei er nicht zu erkennen. Der Lenker trage eine Sonnenbrille und halte eine Hand vor das Gesicht, indem er sich auf der Mittelkonsole abstütze.