Es ist ferner unbestritten, dass das Fahrzeug, das auf die B.____ GmbH als Halterin eingelöst war und durch den Beschuldigten gemietet wurde, am 31. Januar 2018 um 10:40 Uhr auf der Autobahn A2 in Amsteg in Richtung Süden mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h von einem Radargerät erfasst wurde. Der Beschuldigte bestreitet, zu diesem Zeitpunkt den Personenwagen gelenkt zu haben. Ausserdem wird der genaue Standort der Radaranlage in Frage gestellt und es wird bestritten, dass die signalisierte Höchstgeschwindigkeit 80 km/h betrug, da es sich angeblich um variable Geschwindigkeitsanzeigen gehandelt habe, welche «80 km/h», «100 km/h» oder «100 km/h aufgehoben» hätten anzeigen können.