2.1.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Unbestritten sind zunächst die korrekt durchgeführte Geschwindigkeitsmessung, das Vorliegen eines vom Beschuldigten unterzeichneten Mietvertrags für den Personenwagen mit dem Kontrollschild X.____ sowie der Umstand, dass dessen Betankung mit der Kreditkarte des Beschuldigten bezahlt wurde. Es ist ferner unbestritten, dass das Fahrzeug, das auf die B.____ GmbH als Halterin eingelöst war und durch den Beschuldigten gemietet wurde, am 31. Januar 2018 um 10:40 Uhr auf der Autobahn A2 in Amsteg in Richtung Süden mit einer Geschwindigkeit von 151 km/h von einem Radargerät erfasst wurde.