G. Von Amtes wegen wurden ein aktueller Strafregisterauszug (act. 5.3), ein aktueller Auszug aus dem Administrativmassnahmen-Register des Informationssystems Verkehrszulassung (IVZ; act. 5.2) sowie die aktuellen Steuerdaten (act. 5.1) des Beschuldigten eingeholt. Anlässlich der Berufungsverhandlung vom 4. September 2024 reichte der amtliche Verteidiger ein Merkblatt für den Handel mit Imitations-, Schreckschuss- und Soft-Air-Waffen des Bundesamtes für Polizei fedpol als Beweisstück ein (act. 2.2). Das Merkblatt wurde zu den Akten genommen. Erwägungen: