B. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 8. September 2023 Berufung an (act. 01.12 LG). Nach Eröffnung der schriftlichen Urteilsbegründung am 10. November 2023 erklärte er am 4. Dezember 2023 die vollumfängliche Berufung (act. 2.1). Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Anschlussberufung. C. Am 9. August 2024 wurden die Parteien zur mündlichen Berufungsverhandlung am 4. September 2024 vorgeladen (act. 1.6). Die Berufungsverhandlung fand am 4. September 2024 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers und der Staatsanwaltschaft statt.