Die Probezeit für die bedingt ausgesprochenen Strafen wurde auf zwei Jahre festgesetzt, die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse auf 35 Tage. Zudem hielt die Vorinstanz fest, dass die fünf sichergestellten Teleskopschlagstöcke mit Einverständnis des Beschuldigten vernichtet worden seien. Die Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'958.00 wurden dem Beschuldigten vollumfänglich auferlegt und die Entschädigung für die amtliche Verteidigung auf insgesamt CHF 5'121.00 festgesetzt.