Prozessgeschichte: A. Mit Urteil vom 29. August 2023 (act. 00.04 LG) erklärte das Landgericht Uri (nachfolgend: Vorinstanz) A.____ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung, der groben Verkehrsregelverletzung sowie der Widerhandlung gegen das Waffengesetz. Es verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten, zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen à CHF 80.00 und zu einer Verbindungsbusse von CHF 2’800.00. Die Probezeit für die bedingt ausgesprochenen Strafen wurde auf zwei Jahre festgesetzt, die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung der Busse auf 35 Tage.