4. Die erstinstanzlichen Verfahrenskosten von insgesamt CHF 3'950.00 werden A.____ zu zwei Dritteln, ausmachend CHF 2'633.30, auferlegt. Die restlichen Verfahrenskosten von einem Drittel, ausmachend CHF 1'316.70, gehen zu Lasten der Staatskasse des Kantons Uri. 5. Die Kosten des Rechtsmittelverfahrens, bestehend aus: CHF 2’000.00 Gerichtsgebühr Rechtsmittelverfahren CHF 100.00 Barauslagen pauschal CHF 2’100.00 Total,