Seite 20 von 23 Das Obergericht erkennt: 1. Es wird festgestellt, dass Ziffer 1 des Urteils des Landgerichts Uri LGS 23 3 vom 30. Mai 2023 in Rechtskraft erwachsen ist: A.____ ist schuldig der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h um netto 72 km/h, begangen am 4. Februar 2021, um 21.25 Uhr, auf der Autobahn A2 in Amsteg. 2. Die Berufung wird teilweise gutgeheissen. 3. A.____ wird für den rechtskräftigen Schuldspruch gemäss Ziff. 1 in Anwendung der Artikel