C. Fazit Das volle Honorar des amtlichen Verteidigers wird für das Rechtsmittelverfahren somit auf CHF 1'654.87 (inklusive Barauslagen und MWST) festgelegt. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren eine amtliche Entschädigung von CHF 1'251.90 (inklusive Barauslagen und MWST) aus.