B. Für die Jahre 2024/2025 Das Honorar des amtlichen Verteidigers für die Jahre 2024/2025 beträgt CHF 299.00, (92 Minuten beziehungsweise 1.53 Stunden x CHF 195.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 20.00. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer von 8.1 % auf das Honorar in Höhe von CHF 24.20 und auf die Barauslagen in Höhe von CHF 1.60 hinzuzurechnen. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren für die Jahre 2024/2025 somit eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 344.80 aus.