A Für das Jahr 2023 Das Honorar des amtlichen Verteidigers für das Jahr 2023 beträgt CHF 822.25 (253 Minuten beziehungsweise 4.22 Stunden x CHF 195.00). Hinzu kommen die Barauslagen von insgesamt CHF 20.00. Weiter ist noch die Mehrwertsteuer von 7.7 % auf das Honorar in Höhe von CHF 63.30 sowie auf die Barauslagen in Höhe von CHF 1.55 hinzuzurechnen. Der Kanton Uri richtet dem amtlichen Verteidiger für das Rechtsmittelverfahren für das Jahr 2023 somit eine amtliche Entschädigung von insgesamt CHF 907.10 aus.