4.2.3 Rechtsmittelverfahren Im Rechtsmittelverfahren machte der amtliche Verteidiger einen Zeitaufwand von insgesamt 5.75 Stunden geltend (act. 2.6). Das Obergericht erachtet den geltend gemachten Zeitaufwand unter den gegebenen Umständen für angemessen. Aufgrund der unterschiedlichen Mehrwertsteueransätze von Seite 18 von 23 7.7 % bis Ende 2023 und 8.1 % ab 2024 ist das Honorar für die Jahre 2023 sowie 2024/2025 separat zu berechnen.