Festzuhalten ist, dass mit Inkrafttreten des neuen GGebR per 1. Oktober 2022 bei Vorliegen einer amtlichen Verteidigung von einem Ansatz von CHF 195.00 pro Stunde exklusive Mehrwertsteuer auszugehen ist, während bis zum 30. September 2022 im Stundenansatz von CHF 195.00 die Mehrwertsteuer inbegriffen war. Diese Regelung zur Mehrwertsteuer ist auch bei der Bestimmung des vollen Honorars zu berücksichtigen. Bei einem vollen Stundenansatz von CHF 260.00 ergibt sich für den Zeitraum vom 5. Januar 2021 bis zum 30. September 2022 bei 6.33 Stunden eine Entschädigung von CHF 1'645.80.