4.2.2 Erstinstanzliches Verfahren Die Vorinstanz hat dem amtlichen Verteidiger des Beschuldigten für seine Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren eine amtliche Entschädigung für einen Zeitaufwand von insgesamt 13.43 Stunden zugesprochen. Diese beläuft sich auf total CHF 2'793.95 (inklusive Barauslagen und MWST). Das Obergericht erachtet die Entschädigung für das erstinstanzliche Verfahren als angemessen, weshalb sie bestätigt wird. Hinsichtlich der Berechnungen kann auf die Ausführungen der Vorinstanz verwiesen werden (E. 6.1 erstinstanzliche Urteilsbegründung).