Die Eintragungen im deutschen Fahreignungsregister (vergleiche E. 3.3 vorstehend) belegen, dass er wiederholt zentrale Verkehrsvorschriften missachtete, insbesondere durch mehrfaches Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit mit wiederholten Fahrerlaubnis- oder Führerausweisentzügen. Auch nach der vorliegend zu beurteilenden Tat beging der Beschuldigte erneut mehrere Geschwindigkeitsüberschreitungen, die letzte erst vor rund einem Jahr. Es sind keine Umstände ersichtlich, die dafürsprechen würden, dass ihm die Ernsthaftigkeit seiner Tat bewusst ist. Eine Verbindungsbusse ist aus spezialpräventiven Gründen daher angezeigt.