Die Verteidigung brachte hinsichtlich der Strafzumessung zahlreiche Entscheide verschiedener Kantone vor, die ihrer Ansicht nach vergleichbare Fälle aufzeigen, in denen keine Verbindungsbusse ausgesprochen wurde. Andere Strafurteile können zwar unter Umständen Anhaltspunkte vermitteln. Es ist jedoch zu beachten, dass Einzelfälle stets individuell sind und nie vollständig vergleichbar erscheinen. Ohne genaue Fallkenntnis ist die Vornahme eines Vergleichs kaum vertretbar. Selbst gleich oder ähnlich gelagerte Fälle können sich in zumessungsrelevanten Punkten erheblich unterscheiden (BGer 6B_118/2019 vom 02.05.2019 E. 3.3 mit Hinweisen). Der Grundsatz der Individualisierung und der dem