Gemäss seinen Ausführungen würden die Behörden, um Profit zu machen, absichtlich an übersichtlichen Stellen Geschwindigkeitsmessstellen aufstellen (act. 2.5). Er bezeichnet dies als «Farce» und erklärt, in Anbetracht seiner gesundheitlichen Situation sei es ihm eigentlich egal, «was die Herrschaften von ihm wollen». Er möchte lediglich einen moderaten Abschluss finden. Die fehlende Einsicht und Reue gewichtet das Obergericht als leicht straferhöhend. Die zu erwartenden administrativrechtlichen Konsequenzen – namentlich ein allfälliger Führerausweisentzug in Deutschland – wertet das Obergericht leicht strafmildernd.