3.6 Tatkomponenten 3.6.1 Objektive Tatschwere Der Tatbestand der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung schützt die Sicherheit im Strassenverkehr sowie Leib und Leben der anderen Verkehrsteilnehmer. Je gravierender die Überschreitung ausfällt, desto grösser ist nach der Gesetzeskonzeption das abstrakte Unfallrisiko.