Im FAER werden unter anderem Entscheide über die Entziehung, Versagung oder Neubeurteilung einer Fahrerlaubnis sowie rechtkräftige Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten und Entscheidungen der Strafgerichte über Straftaten gemäss der Fahrerlaubnis-Verordnung gespeichert («https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Aufgaben/faer_aufgaben_node.html» zuletzt abgerufen am 25.11.2025). Der Beschuldigte hat bei den erwähnten Geschwindigkeitsüberschreitungen in Deutschland gemäss deutschem Recht lediglich Übertretungen und keine Verbrechen oder Vergehen begangen, womit er nach deutschem Recht keine Verurteilungen im Sinne von Art. 90 Abs. 3ter SVG aufweist.