deutschen Fahreignungsregister (FAER; act. 5.5). Dabei handelt es sich nach deutschem Recht um Übertretungen beziehungsweise um fahrerlaubnisrechtliche Massnahmen. Im FAER werden unter anderem Entscheide über die Entziehung, Versagung oder Neubeurteilung einer Fahrerlaubnis sowie rechtkräftige Entscheidungen über Ordnungswidrigkeiten und Entscheidungen der Strafgerichte über Straftaten gemäss der Fahrerlaubnis-Verordnung gespeichert («https://www.kba.de/DE/Themen/ZentraleRegister/FAER/Aufgaben/faer_aufgaben_node.html» zuletzt abgerufen am 25.11.2025).