Gemäss dem deutschen Rechtssystem würden Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstraftaten mit Punkten in Flensburg geahndet. Rechtskräftige Entscheidungen über Verkehrsverstösse würden zusammen mit Massnahmen zur Fahrerlaubnis im deutschen Fahreignungsregister vermerkt. In diesem Zusammenhang weise der Beschuldigte eine Vielzahl von Vorstrafen/Eintragungen auf, welche die Staatsanwaltschaft einzeln auflistet.