Weiter sei im Rahmen der Strafempfindlichkeit zu berücksichtigen, dass dem Beschuldigten der Führerausweis nach Bekanntgabe des Urteils in seinem Wohnsitzland mit Bestimmtheit für mehrere Monate entzogen werden wird. Administrativrechtliche Zusatzsanktionen seien bei der Gesamtbeurteilung des Falles miteinzubeziehen. Das Urteil werde denn auch nach Rechtskraft dem Strassenverkehrsamt Uri mitgeteilt und werde im künftigen Urteilsspruch wiederum expressis verbis vorgemerkt.