Seite 5 von 23 werden könne als bei absolut trockenen Strassen. Auch habe abends um 21.15 Uhr ein doch eher geringes Verkehrsaufkommen geherrscht. Zudem würden an fraglicher Stelle fast nie Wildtiere über die Autobahn springen. Es sei festzuhalten, dass der Beschuldigte das beschriebene Manöver nicht im Rahmen eines Rennens oder zwecks Provokation begangen habe. Auch diese Umstände seien strafmindernd zu berücksichtigen.