Von der Gesamtstrafe von 14 Monaten bzw. 420 Strafeinheiten seien dem Verschulden entsprechend 30 Strafeinheiten als Verbindungsbusse festzusetzen. Bei einem hypothetischen Tagessatz von CHF 20.00 resultiere eine Verbindungsbusse von CHF 600.00 (30 Strafeinheiten x CHF 20.00). Im Ergebnis wurde der Beschuldigte zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 13 Monaten sowie zu einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 verurteilt.