Seite 2 von 23 15. Februar 2024 einzureichen (act. 1.11). Mit Eingabe vom 17. März 2025 reichte die Staatsanwaltschaft ihre schriftliche Stellungnahme zur Berufung ein (act. 3.3). Am 1. April 2025 reichte der Beschuldigte eine Stellungnahme zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft ein (act. 2.4). Am 1. April 2025 reichte der Beschuldigte im Nachgang eine ergänzende Stellungnahme zu den Ausführungen der Staatsanwaltschaft ein (act. 2.5). Mit Eingabe vom 14. April 2025 verzichtete die Staatsanwaltschaft auf eine erneute Stellungnahme (act. 3.4).