B. Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 6. Juni 2023 die Berufung an (act. 01.06 LG). Nach Eröffnung der schriftlichen Urteilsbegründung am 11. Juli 2023 erklärte er am 13. Juli 2023 die vollumfängliche Berufung (act. 2.1). Mit Eingabe vom 18. Juli 2023 teilte die Staatsanwaltschaft mit, dass sie auf eine Anschlussberufung verzichtet (act. 3.1).