A. Mit Urteil LGS 23 3 vom 30. Mai 2023 sprach das Landgericht Uri (nachfolgend: Vorinstanz) A.____ (nachfolgend: Beschuldigter) schuldig der qualifiziert groben Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der signalisierten Höchstgeschwindigkeit um netto 72 km/h, begangen am 4. Februar 2021, um 21.25 Uhr, auf der Autobahn A2 in Amsteg. Dafür wurde er mit einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 13 Monaten bei einer Probezeit von zwei Jahren und einer Verbindungsbusse von CHF 600.00 (Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen) bestraft. Die Verfahrenskosten wurden ihm zur Bezahlung auferlegt (act. 00.04 LG).