Anlässlich der Hauptverhandlung reichte der Verteidiger zwei Honorarnoten vom 29. März 2023 beziehungsweise vom 29. November 2023 ein (act. 2.4). Insgesamt macht er einen Zeitaufwand von 27.2 Stunden sowie CHF 88.50 Barauslagen geltend. Darin enthalten sind auch drei Stunden für die Teilnahme an der Berufungsverhandlung vom 29. November 2023 inklusive An- und Rückreise. Die effektive Dauer der Verhandlung betrug 1.30 Stunden und wird entsprechend entschädigt. Wie erwähnt, wird die Reisezeit nicht als Arbeitszeit entschädigt. Aus diesem Grund wird für die Reise von Kriens nach Altdorf (2 x 35 Minuten) ein Zuschlag von CHF 90.00 gewährt (vergleiche Art. 36 Abs. 2 GGebR).