Der Beschuldigte vertrat durch das ganze Verfahren die Ansicht, er habe E.____ das Darlehen quasi als Vorschuss auf Materialien gewährt, die für die Erfüllung von Aufträgen an und in den Liegenschaften des Beschuldigten verwendet werden sollten. Bezüglich der Liegenschaft an der F.____ in K.____, in der später die Indoor-Anlage festgestellt wurde, legte der Beschuldigte glaubhafte Unterlagen vor, wie den Mietvertrag sowie ein Dokument betreffend Mietkaution etc. Ebenso schilderte er zudem detailliert das Kennenlernen von E.____ und die Entstehung der Idee, dass dieser als ausgebildeter Handwerker Aufträge für die G.____ GmbH ausführen sollte. Der Beschuldigte nannte im Zusammenhang