Hinsichtlich der anwesenden Personen bei der Übergabe sagte E.____ anlässlich seiner ersten Einvernahme aus, dass nur er und der Beschuldigte bei der Übergabe anwesend gewesen seien (act. 2/1 StA Frage 40). An der staatsanwaltschaftlichen Befragung korrigierte er diese Aussage jedoch und gab an, D.____ habe ihn zum Treffen gefahren (act. 2/10 StA Frage 17). D.____ bestätigte, er habe gesehen, wie der Beschuldigte das Geld an E.____ übergeben habe (act. 2/3 StA Frage 1). Anlässlich der Befragung durch die Staatsanwaltschaft sagte D.____ aus, sie seien in einem Restaurant gewesen, als E.____ das Geld vom Beschuldigten erhalten habe (act. 2/9 StA Frage 22).