_ überreicht (act. 2/3 StA Frage 1). Auf Nachfrage relativierte er diese Aussage und gab an, es sei ein anderes Treffen gewesen, nannte jedoch keinen weiteren Ort für das Seite 12 von 18 Ereignis (act. 2/9 StA Frage 21). Der Beschuldigte selbst sagte aus, die Übergabe des Geldes sei an der F.____ in K.____ erfolgt (z.B. act. 2/5 StA Frage 51). Diese unterschiedlichen Schilderungen werfen erhebliche Zweifel an der Glaubhaftigkeit der Aussagen auf.