Betreffend die Glaubhaftigkeit der Aussagen von D.____ ist zu beachten, dass er an der ersten Einvernahme von C.____ anwesend war und jene mitverfolgen konnte. Aufgrund dessen sowie der persönlichen Beziehung zwischen D.____ und C.____ sind seine Aussagen mit Zurückhaltung zu würdigen. Ob die Aussagen von D.____ aufgrund seiner Anwesenheit bei der Befragung von C.____ als unverwertbar zu qualifizieren sind, kann mit Blick auf die nachfolgende Beweiswürdigung offenbleiben.