ein Darlehen in der Höhe von CHF 20'000.00 übergeben. Ebenfalls strittig ist der Zweck des Darlehens. Laut Aussage des Beschuldigten sollte das Geld der finanziellen Unterstützung von E.____ dienen, der beruflich als selbständiger Elektriker tätig war. Insbesondere sei das Geld angeblich für den Einkauf von Baumaterialien bestimmt gewesen, um Aufträge der G.____ GmbH, deren alleiniger Inhaber der Beschuldigte ist, zu auszuführen. E.____ brachte indes zu Protokoll, er habe das Geld erhalten, um Material für die Marihuana- Indoor-Anlage zu kaufen. Schliesslich ist unklar, wofür das Darlehen tatsächlich verwendet worden ist.