Seite 3 von 18 1.3 1.3.1 Der Beschuldigte bringt zusammengefasst vor, dass Marihuana nur dann unter das Betäubungsmittelgesetz falle, wenn es einen THC-Gehalt von mindestens einem Prozent aufweise. In der Anklage werde nicht behauptet, dass es sich um Drogenhanf handle. Es werde sodann auch nicht behauptet, dass der Beschuldigte den Handel mit Marihuana mit einem THC-Gehalt von mindestens einem Prozent finanziert habe.