CHF 3’000.00 Gerichtsgebühr Rechtsmittelverfahren CHF 100.00 Barauslagen Rechtsmittelverfahren pauschal CHF 3’100.00 Total, werden zu einem Viertel (ausmachend CHF 775.00) der Staatskasse und zu Dreivierteln (ausmachend CHF 2'325.00) den Berufungsklägern auferlegt. Die Berufungskläger tragen die ihnen auferlegten Verfahrenskosten zu gleichen Teilen solidarisch. 6. C.__ wird für die angemessene Ausübung seiner Verfahrensrechte im erstinstanzlichen Verfahren aus der Staatskasse eine Entschädigung von CHF 11'098.40 (inkl. MWST und Barauslagen) ausgerichtet.