Im anschliessenden Kontrollblick über die Schultern sah der Beschuldigte im «toten Winkel» kein Motorrad. Auch dies lässt sich mit der späteren seitlichen Kollision durchaus vereinbaren bzw. es kann nicht gesagt werden, der Beschuldigte hätte das Motorrad im Kontrollblick zwingend sehen müssen und er habe im Umkehrschluss den Kontrollblick nicht gemacht, soweit er es nicht gesehen hat. Es war durchaus möglich, dass der Beschuldigte im Kontrollblick nichts gesehen hat und das Motorrad in der Folge aufgrund des markanten Geschwindigkeitsunterschieds rasch auf die Seite des Fahrzeugs des Beschuldigten aufschliessen konnte, wo es dann zur Kollision kam.