gemessene Fahrweise auf, namentlich fuhr es nicht mit übersetzter Geschwindigkeit. Dass es in der Folge dennoch zu einem «plötzlichen» Geschehen kam, lag am beträchtlichen Geschwindigkeitsunterschied zwischen den beiden Fahrzeugen. Für die Einzelheiten wird auf E. 2.5.4 Bst. C hievor verwiesen.