Seite 19 von 27 wobei der Rückspiegel vielfach ohnehin nicht eine lückenlose Beobachtung des hinter dem Wagen liegenden Raumes erlaubt (vgl. BGE 84 IV 30 E. 1). Die primäre Sicherungspflicht für den Linksabbieger liegt denn auch nach vorne und zur Seite.